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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten vorrangig die nachstehenden Geschäftsbedingungen
Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind für die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes bestimmt ist.
2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Auftraggeber nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das branchenübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.3 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
2.4 Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2.5 Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
2.6 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
3. Auftragserteilung
Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote. Das Schriftformerfordernis entfällt bei nachträglichen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages.
4. Preise
4.1 Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß oder Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Mehrwertsteuer.
4.3 Für nachträglich verlangte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für den Auftragnehmer unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschläge und Zulagen berechnet.
5. Zahlung
5.1 Bei Neukunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse mit 2 % Skonto per Überweisung (Artikel wird ab Geldeingang gefertigt), oder per Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands) mit 2 % Skonto und Nachnahmegebühr. Bei Sonderanfertigungen ist keine Nachnahme möglich. Rechnungen sind innerhalb 30 Tage fällig. Zahlungen innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto möglich.
Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn
die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Bei Zahlungszielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank berechnet.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Weiterlieferung nicht mehr verpflichtet.
Für noch nicht ausgelieferte Ware können wir sofortige Barzahlung oder die Stellung einer Sicherheit verlangen.
5.2 Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Akzepte oder Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig.
Nach fruchtlosem Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist von 12 Werktagen, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist er sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen und Schadenersatzsprüche zu stellen.
6. Lieferung
Lieferkosten werden nach Gewicht und Frachtvolumen berechnet und sind je nach Artikel verschieden.
Richtwerte: Verpackung + Transport per DPD 24,- Euro Brutto bei einer maximalen Verpackungsgröße von 460x460x1100mm,
größere Artikel werden per Spedition geliefert, der Preis hierfür beträgt incl. Verpackung im Karton 72,- Euro Brutto bzw. im Verschlag 143,- Euro Brutto. (Preise gelten innerhalb Deutschlands)
Die Lieferzeit gilt nur annähernd als vereinbart und setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Lieferverzug, das Recht eine Nachfrist zu setzen und Rücktrittsrechte sind ausgeschlossen
bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Hindernissen, wie z.B.
Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten.
Der Lieferant muß dem Abnehmer solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
Schadensansprüche des Käufers wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen und Lieferfristen
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sosind wir berechtigt,
den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Unternehmens verlassen hat.
Wird der Versand auf Veranlassung des Käufers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
Ist der Käufer in Abnahmeverzug geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf ihn über.
8. Mängelansprüche
Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir nach unserer Wahl zu Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung verpflichtet. Alle weiteren Ansprüche des Kunden werden hiermit ausgeschlossen.
Der Kunde hat die Ware bei Lieferung oder Abholung genau zu prüfen. Bestätigt er durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein die ordnungsgemäße und mangelfreie Lieferung, so können nachträglich Mängelanzeigen nicht mehr geltend gemacht werden.
Mängelanzeigen müssen innerhalb einer Woche, vom Lieferdatum ab gerechnet, schriftlich bei uns gelten gemacht werden. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen
berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart
worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß soweit
sie zumutbar sind und keine Wertverschlechterung darstellen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch den Unternehmer
beruhen, sind sowohl gegen den Unternehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Fehlen der vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern
sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso
unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
9.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab.
9.4 Werden die Vorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in des Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den Auftragnehmer ab.
9.5 Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab.
Übersteigt der Wert für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der gelieferten Gegenstände nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Auftraggeber den Vertrag erfüllt, so hat der Auftragnehmer die Gegenstände zurückzugeben.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort beider Vertragsteile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Freital.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, unbeschadet der Höhe des Streitwertes ist nach unserer Wahl das Amtsgericht Dippoldiswalde oder das Landgericht Dresden.
11. Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen im In- und Ausland wird ausdrücklich
die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.
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